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Betroffene Unternehmen können Gesuche einreichen.
Nach einer kurzen Unterbrechung, Anpassungen an der Software und Erhöhung der Vollzugskapazitäten können Unternehmen wieder Gesuche für Sofortunterstützung einreichen. Ziel ist es, Berner Unternehmen rasch und möglichst unbürokratisch zu helfen. Drei Programme stehe den Betrieben offen, die besonders von den behördlichen Massnahmen gegen die Pandemie betroffen sind.
Härtefall 1: Umsatzeinbusse
Für Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzeinbusse in 12 aufeinanderfolgenden Monaten verzeichneten (ab Januar 2020 bis zum Einreichen des Gesuchs oder spätestens bis Juni 2021).
Härtefall 2: Betriebsschliessung
Der Betrieb musste ab dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich angeordnet schliessen.
Härtefall 3: Umsatzrückgang und Betriebsschliessung (kumulativ)
Für Betriebe, deren Umsatz 2020 um mehr als 40 Prozent zurückging und die aufgrund einer behördliche Anordnung ab dem 1. November 2020 mind. 40 Tage schliessen müssen.
Detaillierte Informationen zu den drei Härtefällen, Berechnungsbeispiele und die Gesuchunterlagen finden Unternehmen auf www.be.ch/covid-support.