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ISO 20022: Zahlungsdateien rechtzeitig auf die Version 2019 umstellen
Ab dem 14. November 2026 werden Zahlungsdateien im bisherigen ISO-20022-Format nicht mehr verarbeitet.
Nutzen Sie für Ihren Zahlungsverkehr ein Buchhaltungs- oder ERP-Programm? Dann sollten Sie frühzeitig prüfen, ob Ihre Software bereits das neue ISO-20022-Format unterstützt.
Die Übergangsfrist für die Umstellung endet am 13. November 2026. Ab dem darauffolgenden Tag weisen Banken Zahlungsdateien im alten Format automatisch ab.
Bisheriges Format
Das bisherige Format pain.001.001.03, ISO 20022 Version 2009, kann nur noch bis zum 13. November 2026 verwendet werden.
Neues Format
Ab dem 14. November 2026 werden ausschliesslich Zahlungsdateien im Format pain.001.001.09, ISO 20022 Version 2019, akzeptiert.
Was ändert sich?
Mit der neuen Version müssen Adressangaben in Zahlungsdateien strukturiert übermittelt werden. Angaben wie Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land müssen in den dafür vorgesehenen Datenfeldern erfasst sein.
Erstellen oder drucken Sie QR-Rechnungen mit Ihrer eigenen Software? Stellen Sie sicher, dass auch diese ausschliesslich strukturierte Adressdaten nach ISO 20022 enthalten.
Was müssen Sie jetzt tun?
Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software bereits folgende Anforderungen erfüllt:
Unterstützung der ISO-20022-Version 2019
Erstellung von Zahlungsdateien im Format pain.001.001.09
Übermittlung strukturierter Adressdaten
Erstellung von QR-Rechnungen mit strukturierten Adressen
Falls Ihre Software diese Anforderungen noch nicht erfüllt, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrem Softwareanbieter oder IT-Partner in Verbindung zu setzen. Planen Sie das notwendige Update rechtzeitig, damit Ihre Zahlungen auch nach dem 13. November 2026 ohne Unterbruch verarbeitet werden können.
Warten Sie mit der Umstellung nicht bis kurz vor Ablauf der Übergangsfrist.
Was passiert ohne rechtzeitige Umstellung?
Ab dem 14. November 2026 werden Zahlungsdateien im alten Format automatisch abgewiesen. Dadurch können Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden.
Betroffen sind insbesondere Unternehmen und Organisationen, die Zahlungsdateien direkt aus einer Buchhaltungs-, Lohn- oder ERP-Software an die Bank übermitteln.
Fragen zur Umstellung?
Bei Fragen zum Zahlungsverkehr oder zur Einlieferung Ihrer Zahlungsdateien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.