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Freizügigkeitskonto

Deponieren Sie Ihr Pensionskassengeld zum Vorzugszins

Auf dem Freizügigkeitskonto deponieren Sie Ihre Gelder aus der beruflichen Vorsorge, wenn Sie temporär oder definitiv aus Ihrer bisherigen Pensionskasse austreten - zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt, bei Stellenaufgabe oder -unterbruch oder beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Ihr letzter Arbeitgeber ist verpflichtet, das Ihnen zustehende Kapital auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl zu vergüten. Eröffnen Sie Ihr entsprechendes Konto bei der Bank EKI und profitieren Sie von vorteilhaften Konditionen!

Ihre Vorteile auf einen Blick

    • Splitting möglich, da wir mit zwei Vorsorgestiftungen zusammenarbeiten

    • keine Steuern auf dem Vorsorgegeld und den Erträgen während der Laufzeit

    • Auszahlung des Sparkapitals zu einem reduzierten Steuersatz

    • Wohneigentum finanzieren mit Vorsorgeguthaben

Produktinformation

Die wichtigsten Informationen zum Freizügigkeitskonto haben wir kurz und übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Konditionen

Zinssatz 0.30 % 
Kontoführung Spesenfrei
Kontoauszüge Detaillierter Auszug jährlich. Zustellung per Post kostenlos.
Anlagemöglichkeiten Diverse Fondsprodukte stehen zur Auswahl.
Depotgebühren 0.45%, mind. CHF 25.00 p.a.

Fragen und Antworten zum Freizügigkeitskonto

Wann kommt ein Freizügigkeitskonto in Frage?

Ein Freizügigkeitskonto wird eröffnet, wenn:

  • sich beruflich selbstständig machen
  • Ihre Erwerbstätigkeit zwecks Weiterbildung oder Familiengründung unterbrechen
  • Ihr Arbeitspensum reduzieren oder arbeitslos werden
  • sich scheiden lassen
  • einen Lohnrückgang unter die versicherungspflichtige Mindesthöhe haben
    (CHF 21'510; Stand 2021)

Bezugsmöglichkeiten

Das Freizügigkeitskonto ist ein Sperrkonto (wie auch das Vorsorgekonto 3a) und kann in folgenden Fällen bezogen werden:

  • Für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Für die Amortisation einer Hypothek auf selbstbewohntem Wohneigentum
  • Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
  • Für die Überweisung in die Pensionskasse
  • Bei Erreichen des Pensionsalters (frühestens 5 Jahre vor Erreichen des
    gesetzlichen AHV-Alters)
  • Bei definitivem Wegzug ins Ausland (vorbehalten bleibt das Barauszahlungsverbot im Rahmen der bilateralen Verträge mit EU- und EFTA-Staaten)

Freizügigkeitskonto mit Wertschriftenlösung kombinieren

Wer mehr aus seinem Geld machen möchte, legt sein Guthaben auf einem Freizügigkeitsdepot in Wertschriften an. So können deutlich höhere Renditen erzielt werden. Gleichzeitig bedeutet diese Alternative aber auch ein höheres Risiko. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Risikofähigkeit/-bereitschaft, um die für Sie passende Lösung zu finden. Sie haben die Wahl zwischen 7 verschiedenen Fonds. Wir beraten Sie gerne!

«Haben Sie offene Fragen? Gerne helfe ich Ihnen weiter.»
Michel Favri
Finanzplaner
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