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Willensvollstreckung

Sorgen Sie für die Entlastung Ihrer Angehörigen.

Eine Erbteilung ist anspruchsvoll. Wer seine Angehörigen entlasten möchte, setzt darum im Testament oder Erbvertrag professionelle Willensvollstrecker ein. Diese sollte man sorgfältig wählen. Es kann problematisch sein, Lebenspartner oder andere Erben einzusetzen. Eine unabhängige Institution, die sich mit Geldanlagen, Steuern, Immobilien, Versicherungen und Erbrecht auskennt, ist in der Regel die beste Wahl.

Was können wir für Sie tun?

  • Sie können die Bank EKI als Willensvollstreckerin einsetzen.
  • Dazu muss die Bank im Testament oder in einem Erbvertrag zwingend als Willensvollstreckerin bezeichnet werden.
  • Sie erteilen uns einen Auftrag, in welchem Ihre Wünsche, die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Bank EKI festgehalten werden.
  • Wir setzen Ihr Testament oder den Erbvertrag so rasch und kostengünstig wie möglich um.

Vorteile einer Willensvollstreckung?

  • Stellt sicher, dass die Erbschaft optimal verwaltet und im Sinne des Erblassers geteilt wird.
  • Leitet alle notwendigen Massnahmen ein, damit der Wert der Erbschaft erhalten bleibt und führt die Erbteilung durch.

Nehmen Sie für eine persönliche Beratung mit uns Kontakt auf.

«Wir sorgen dafür, dass Ihre Erbschaft in Ihrem Sinn verwaltet und geteilt wird.»
Jürg Luterbacher
Stv. Bereichsleiter Kundenberatung