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Wertvolle Tipps rund um Ihre Hypothek

Um Sie bestmöglich zu unterstützen haben wir einige wertvolle Empfehlungen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen, Ihre Hypothek optimal zu verwalten und langfristig zu profitieren. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen persönlich zur Seite. Nutzen Sie dazu das Formular am Ende der Seite.

Wie entwickeln sich die Hypothekarzinsen und welche Hypothekenstrategie ist für mich geeignet?

Die Einschätzung der Zinsentwicklung ist für die Wahl der geeigneten Hypothekarstrategie entscheidend. Wichtiger ist aber Ihre persönliche Situation.

Die Schweizerische Nationalbank hat im Verlauf des Jahres 2024 die erneute Zinswende mit einer zweimaligen Senkung des Leitzinses um je 0.25% auf 1.25% per Ende Juni eingeleitet. Die Zinssätze der Rolloverhypotheken wurden entsprechend reduziert. Die kurzfristigen Zinsen könnten noch weiter sinken, beeinflusst durch Faktoren wie Konjunktur, Inflation und Wechselkurse. Die Festhypotheken haben diese Zinserwartung bereits vorweggenommen und können zu günstigen Konditionen auf längere Sicht fixiert werden. Wie soll ich mich bei dieser Ausgangslage verhalten?

Die korrekte Vorhersage der Zinsentwicklung ist sehr schwierig. Besser kann die persönliche Situation eingeschätzt werden. Würden mich höhere Hypothekarzinsen in finanzielle Bedrängnis bringen? Ist meine Einkommenssituation stabil, oder muss ich inskünftig mit Einbussen rechnen (z.B. bei Pensionierung)? Darf ich davon ausgehen, dass durch den Bezug von Pensionskassenguthaben oder durch eine Erbschaft eine teilweise Rückzahlung der Hypothek vorgenommen werden kann? Ist ein Umzug und damit verbunden ein Verkauf der Liegenschaft wahrscheinlich? Diese und weitere Fragen und die Antworten darauf sind bei der Festlegung Ihrer Hypothekarstrategie genauso wichtig wie die Einschätzung der Zinsentwicklung.

Die Bank EKI verfügt über ein breites Angebot von Hypothekarmodellen, die Ihrer persönlichen Situation Rechnung tragen. In vielen Fällen kann auch eine Kombination verschiedener Modelle oder Laufzeiten Sinn machen. Lassen Sie

Soll ich meine Hypothek amortisieren?

Wenn das Geld auf einem Konto liegt, macht eine Amortisation grundsätzlich Sinn. Die Hypothek kostet nämlich mehr Zins, als das Geld auf dem Konto an Zins einbringt. Es gilt aber einige wichtige Punkte zu berücksichtigen.

In erster Linie ist eine allfällige Amortisationspflicht zu beachten. Falls die Höhe der Hypothek mehr als 2/3 des aktuellen Marktwertes der Liegenschaft entspricht, muss der übersteigende Betrag bis zum Pensionierungsalter oder innert 15 Jahren in regelmässigen und gleich hohen Beträgen zurückbezahlt werden.

Aus steuerlichen Gründen ist die indirekte Amortisation deutlich attraktiver als die direkte. Der Grund liegt darin, dass die Hypothekarzinsen in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, was die Steuerbelastung reduziert. Bei selbstbewohntem Wohneigentum empfehlen wir die indirekte Amortisation. Dabei wird das Geld auf ein Konto oder eine Police der Säule 3a einbezahlt. Mit der Versicherungspolice kann zusätzlich das Todesfall- und/oder Erwerbsausfallrisiko abgedeckt werden. Die Rückzahlung der Hypothek erfolgt erst bei Auflösung der 3. Säule. Aufgrund der langfristigen Ausrichtung kann die indirekte Amortisation auch über eine Wertschriftenlösung der 3. Säule oder über einen Sparplan mit Wertschriften erfolgen. Dabei ist der Anlagehorizont und die individuelle Risikofähigkeit und -bereitschaft zu berücksichtigen.

Anstelle einer freiwilligen Amortisation können auch Einkäufe in die Pensionskasse Sinn machen. Dabei ist die Bonität der Pensionskasse zu prüfen und ein Plan zum Bezug der Gelder zu einem späteren Zeitpunkt (Kapital oder Rente) zu entwerfen. Lassen Sie sich von uns im Rahmen einer Pensionsplanung beraten.

Wenn Sie bereits im Pensionierungsalter sind, ist eine Erhöhung möglicherweise später nicht mehr möglich, da die Belastung aus Zinsen, Amortisationen und Nebenkosten in einem angemessenen Verhältnis zum Renteneinkommen stehen muss. Eine «eiserne Reserve» in Form frei verfügbarer Kontoguthaben kann deshalb neben der Hypothek durchaus sinnvoll sein.

Mit dem GEAK gezielt in die Nachhaltigkeit des Eigenheims investieren.

Nutzen Sie den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK), um mit energetischen Sanierungsmassnahmen gezielt eine nachhaltige Werterhaltung Ihres Eigenheims zu erreichen. Mit dem Öko-Bonus und mit dem Solardarlehen der Bank EKI unterstützen wir Sie dabei.

Investitionen in die Gebäudesanierung sind eines der effektivsten Mittel zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie und damit zur Senkung des CO2-Fussabdrucks. Nebst dem ökologischen Aspekt erzielen Sie mit energetischen Sanierungsmassnahmen auch eine nachhaltige Werterhaltung oder sogar Wertsteigerung Ihrer Immobilie und senken die Unterhaltskosten. Um derartige Investitionen zu belohnen, haben wir unser Bonus-System entsprechend erweitert.
Der schweizweit einheitliche Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) bewertet die Qualität der Gebäudehülle, die Gesamtenergieeffizienz und die direkten CO2-Emissionen. Der GEAK-Plus Beratungsbericht ist ein gutes Instrument für die langfristige Planung. Dabei erhalten die Hauseigentümer sowohl Auskunft zum Energiesparpotential als auch zu den Baukosten und den Förderbeiträgen.

Mit einem gültigen GEAK (Effizienz Gesamtenergie) der Klassen A-D oder einem Minergie-Zertifikat profitieren Sie bei Neuabschluss oder Verlängerung Ihrer Hypothek neu von 0.05 bis 0.10 % Zinsvergünstigung. Erhöhen Sie Ihre Hypothek für Renovationen, welche dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dienen, werden Sie ebenfalls von uns belohnt.

Mit dem EKI Solardarlehen unterstützen wir Sie bei der Anschaffung von Photovoltaik und thermischen Solaranlagen. Moderne Anlagen schonen nicht nur die Umwelt, sondern längerfristig auch Ihr Portemonnaie. Wir unterstützen Sie bei dieser Investition und bieten Ihnen während acht Jahren einen attraktiven Förderzinssatz.

Registerschuldbrief: Der Schuldbrief in elektronischer Form.

Ein Registerschuldbrief ist kein tatsächliches Papier mehr, sondern ein elektronischer Eintrag im Grundbuch. Das hat den Vorteil, dass der Schuldbrief nicht verloren gehen kann und die Kosten für die Aufbewahrung und den Versand des Wertpapiers zwischen Inhaber und Notariat bei Anpassungen und bei der Rückzahlung günstiger ausfallen.

Seit dem 1. Januar 2012 kann der Schuldbrief als Register-Schuldbrief im Grundbuch eingetragen werden. Solche Schuldbriefe werden nicht physisch ausgestellt. Daher muss der aktuelle Gläubiger des Pfandrechts im Grundbuch eingetragen werden.

Aber wozu dienen Schuldbriefe eigentlich? Der Schuldbrief verbrieft das Recht der Bank an der Liegenschaft, wenn der Hypothekarschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das bedeutet, dass die Bank das Haus oder die Wohnung im Rahmen einer Versteigerung verkaufen lassen kann, wenn die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen nicht eingehalten werden. Da die Schuld aber eine «persönliche Forderung» ist, haftet nicht nur die Liegenschaft, sondern auch die Schuldnerin, der Schuldner mit dem privaten Vermögen. Der Schuldbrief ist also mehr als ein Vertrag, er ist ein Wertpapier, welches das Recht der Bank verbrieft. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, was es für die Erstellung der Urkunde braucht: Das Notariat ist zuständig für die öffentliche Beurkundung, im Anschluss stellt das Grundbuchamt den Schuldbrief aus.

Was passiert, wenn ein Schuldbrief verloren geht? Falls dies der Fall ist, muss er vom Gericht als kraftlos erklärt werden, damit er seine Gültigkeit verliert. Dieses Verfahren ist aufwändig und teuer. Papier-Schuldbriefe müssen deshalb sicher aufbewahrt werden. Mit einem Registerschuldbrief ist dies nicht notwendig, da der Begünstigte aus dem Schuldbrief im Grundbuch geändert werden kann und eine physische Aufbewahrung des Schuldtitels entfällt.

Die kostenlose Erdbebenversicherung läuft aus.

Der Bund prüft die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung, weshalb die Bank EKI keine eigene Erdbebenversicherung mehr anbietet. Allenfalls bestehende Zusicherungen der Bank EKI zur Erdbebenversicherung im Umfang der Hypothek (abzüglich Selbstbehalt) werden per 31.12.2024 hinfällig.

Ende 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Eventualverpflichtung Erdbeben eröffnet. Zur Finanzierung von Gebäudeschäden soll der Bund die Kompetenz erhalten, im Fall eines Erdbebens mit Schadenfolgen von den Gebäudeeigentümern in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser Beitrag soll die Obergrenze von 0.7 % der Gebäudeversicherungssumme nicht übersteigen. Nur bei einem starken Erdbeben wird einmalig ein begrenzter Betrag für alle Gebäudebesitzer fällig. Für ein Einfamilienhaus mit einem Gebäudeversicherungswert von CHF 1'000'000.00 wären dies maximal CHF 7'000.00. Bei Einführung dieser obligatorischen Erdbebenversicherung bietet diese einen guten Schutz, der auch ohne Versicherungsprämie funktioniert. Mit einer Umsetzung würden die Prämienzahlungen für private Erdbebenversicherungen wegfallen.

Unter Einbezug dieser neuen Vorzeichen wird die kostenlose Erdbebenversicherung für Hypotheken der Bank EKI auf Ende 2024 aufgehoben. Allenfalls bestehende Zusicherungen werden per 31.12.2024 hinfällig.

Erwerben Sie jetzt einen Anteilschein und werden Sie Miteigentümer:in der Bank EKI.

Seit über 170 Jahren gehen wir erfolgreich und Hand in Hand mit unseren Kunden den Weg in Richtung Zukunft. Die wertvolle Basis und das Rückgrat bilden dabei unsere Genossenschafterinnen und Genossenschafter. Werden Sie ein Teil der «EKI-Familie»!

Die Bank EKI ist die unabhängige, kundennahe Bank mit hoher Beratungsqualität. Mit ihrem Leistungsversprechen bietet sie den Kunden den grössten Gesamtnutzen in den Bereichen Sparen, Zahlen, Anlegen, Finanzieren, Vorsorgen und Versichern. Es handelt sich um eine Genossenschaft mit breit gestreutem Genossenschaftskapital.

Als Genossenschafter:in tragen Sie die Philosophie der Bank EKI mit und leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Region und die Menschen vor Ort. Zusätzlich profitieren Sie von exklusiven Vorteilen und Vergünstigungen. Dabei werden Sie auch am wirtschaftlichen Erfolg der Bank beteiligt. Folgende Vorzüge warten aktuell auf Sie:

  • Stimm- und Wahlrecht
  • Gewinnbeteiligung
  • Zinsbonus auf dem Steinbockkonto Plus
  • Zinsbonus für Wohnbauhypotheken
  • Kostenlose Debit Mastercard
  • Rabatt auf Pensionsplanungen

Der Preis eines Anteilscheins beträgt aktuell CHF 4'000.00. Die Dividende für das Geschäftsjahr 2023 betrug 19 %. Für Privatpersonen ist die Dividendenausschüttung aktuell steuerfrei, da sie aus den Kapitalreserven erfolgt.
Aufgrund der erfreulich grossen Nachfrage nach Genossenschaftsanteilen besteht eine Warteliste. Daher ist eine sofortige Zuteilung der Anteilscheine durch den Verwaltungsrat nicht garantiert. Die Dauer für eine Zuteilung kann mehrere Wochen oder gar Monate betragen.

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