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Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
Risiko
In Ihre Wohnung wurde eingebrochen und der Laptop ist weg, das Badezimmer steht unter Wasser, beim Kochen fällt ein Gewürzbehälter auf die Glaskeramikkochfläche und verursacht einen Riss.
Solche und ähnliche Schäden sind über die Hausratpolice versichert.
Was deckt die Hausratversicherung ab?
Versichert ist der Hausrat zum Neuwert gegen Schäden durch Feuer, Elementar, Wasser, Einbruch, Diebstahl
Glasbruch mit Erweiterung der Gebäudeverglasung (auch für Sanitäranlagen und Glaskeramik-Kochflächen)
Weitere wichtige Gegenstände wie Natels, Velos oder Schmuck sind zusätzlich gegen selbst- oder fremdverschuldete Beschädigung oder Verlust versicherbar
Zusatzversicherungen wie Cyberversicherung können ebenfalls mitversichert werden
Eine Hausratversicherung ist nicht obligatorisch, kann aber in vielen Fällen äusserst wertvoll sein.
Was spricht für eine Privathaftpflichtversicherung
Im täglichen Leben passieren immer wieder Missgeschicke. So kann es vorkommen, dass Dritte zu Recht oder Unrecht Schadenersatzansprüche stellen.
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt die versicherte Person unter anderem in der Eigenschaft als:
- Privatperson für Ihr eigenes Verhalten
- Familienhaupt
- Tierhalter
- Mieter oder Pächter von Wohnungen, Einfamilienhäuser, Ferienwohnungen
- Eigentümer eines selbstbewohnten Wohn- oder Ferienhauses mit max. drei Wohnungen
- Angehöriger der Schweizer Armee, des Zivildienstes oder der Feuerwehr
- Sporttreibender, Waffenbesitzer oder Schütze
- Benützer von Fahrrädern (inkl. E-Bike bis 25 km/h)
- Zusatzdeckungen (z.B. als Jäger, Drohnenpilot, Reiter, Führer fremder Motorfahrzeuge)
Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zum Grundversicherungsbestand jeder Person.