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Aktionärsrechterichtlinien II

Für sämtliche Inhaber von Aktien

Die revidierte Aktionärsrechterichtlinie II "Shareholders Rights Directive II" (EU) 2017/828 bringt ab dem 3. September 2020 Änderungen für die Aktionäre börsenkotierter Gesellschaften mit Sitz in der EU oder im EWR. Das Ziel der Richtlinie ist, die Mitwirkung der Aktionäre zu fördern.

Für wen gilt die Richtline?

Die Richtlinie gilt für sämtliche Inhaber von Aktien (oder andere betroffene Wertpapiere) einer börsenkotierten Gesellschaft mit Sitz in der EU oder im EWR (nachfolgend "Gesellschaft"). Als Finanzinstitut, welches Aktien von börsenkotierten Gesellschaften mit Sitz in der EU oder dem EWR verwahrt, unterliegt die Bank EKI Genossenschaft dieser Richtlinie. Wenn Sie als Kunde Titel in Ihrem Depot halten, sind auch Sie betroffen.

Was bringt die Richtlinie für Pflichten?

  • Offenlegung von Kundendaten

    Gemäss der Richtlinie hat eine Gesellschaft das Recht, ihre Aktionäre zu identifizieren. Die Bank EKI Genossenschaft ist auf Verlangen einer Gesellschaft hin verpflichtet, die Identität der Titelinhaber offenzulegen. Die Informationen umfassen den Namen, die Adresse, die Passnummer (natürliche Personen) oder die Legal Entity Identifier (LEI) (juristische Personen), die Anzahl Aktien und teilweise das Erwerbsdatum der Aktien.

    Einen Verzicht auf die Offenlegung ist nicht möglich.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass die im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungen ins Ausland übermittelten Daten (z.B. Transaktionen und das Halten von ausländischen Aktien) nicht mehr durch das schweizerische Recht geschützt sind. Insbesondere sind die Empfänger der Daten im Ausland weder an das Schweizer Bankkundengeheimnis, noch an das Schweizer Datenschutzrecht gebunden. Die Bank hat keine Kontrolle über die Datenverwendung der übermittelten Daten. Empfänger in der EU sind aber verpflichtet, die Europäische Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten.

  • Übermittlung von Informationen

    Die Gesellschaften haben das Recht, ihren Aktionären Informationen über Unternehmensereignisse zukommen zu lassen. Bereits heute informieren wir Sie über Aktientransaktionen (z.B. Dividendenzahlungen). Diese Informationen werden Sie im gleichen Umfang wie bisher erhalten.

    Falls Sie zukünftig über zusätzliche Unternehmensereignisse (z.B. Generalversammlungen) von Gesellschaften der EU/EWR informiert werden möchten, können Sie uns diesbezüglich gerne kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass anfallende Drittgebühren weiterbelastet werden. Ohne entsprechende Meldung Ihrerseits gehen wir davon aus, dass Sie an den weiteren Informationen nicht interessiert sind.

    Bitte beachten Sie, dass die Vorgaben der Richtlinie je nach Mitgliedstaat der EU beziehungsweise EWR abweichen können.